Testo completo
Amtsgericht Ahaus — 3 Ls - 280 Js 349/15 - 22/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-17
Aktenzeichen: 3 Ls - 280 Js 349/15 - 22/16
ECLI: ECLI:DE:AGAH:2016:0617.3LS280JS349.15.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Abteilung für Strafsachen
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Parole chiave
narcotics traffickingcriminal convictionless serious casesuspended sentencecriminal costs