Testo completo
Amtsgericht Arnsberg — 23 III 40/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-02
Aktenzeichen: 23 III 40/18
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2020:0602.23III40.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Amtsgericht ArnsbergBeschluss
In der Personenstandsangelegenheit
betreffend den Geburtenregistereintrag Nr. G des Standesamtes des Kindes
an der weiter beteiligt sind:
Beteiligter zu 1)
- Standesamtsaufsicht
Beteiligter zu 2)
- Frau
Verfahrensbevollmächtigter:
Beteiligte zu 3)
- Kind
Beteiligte zu 4)
hat das Amtsgericht Arnsberg am 02.06.2020
beschlossen:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.