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Amtsgericht Bielefeld — 191 Ls-566 Js 1051/16-921/16 jetzt 191 VRJs 71/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-08
Aktenzeichen: 191 Ls-566 Js 1051/16-921/16 jetzt 191 VRJs 71/17
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2017:0208.191LS566JS1051.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
In der Jugendstrafsache gegen X. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften, sowie des Verschaffens kinderpornographischer Schriften an andere schuldig.
Ihm wird die Auflage erteilt, als ersten symbolischen Schritt zur Schadenswiedergutmachung 800,00 Euro in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an die Geschädigte Y. zu zahlen.
Kosten und Auslagen werden nicht erhoben, seine eigenen notwendigen Auslagen trägt er selbst.
Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 184 b Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 53, 52 StGB, 1, 3 JGG.
Parole chiave
juvenile criminal lawchild sexual abusechild pornographyreparationconcurrent offences