Testo completo
Amtsgericht Brühl — 32 F 66/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: 32 F 66/10
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2010:0811.32F66.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 32
Tenor
Der Antragsteller darf den Kindern D, K und H gelegentlich Briefe schreiben und zu Geburtstagen, Weihnachten und anderen hohen Feiertagen Geschenkpakete zu schicken.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, diese Postsendungen den Kindern jeweils unverzüglich auszuhändigen.
Der Antrag zur Informationspflicht der Antragsgegnerin durch Übersendung von Fotos der Kinder wird zur gesonderten Entscheidung abgetrennt und dem Rechtspfleger zur Entscheidung vorgelegt.
Die weiter gehenden Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.
Parole chiave
parent-child contactcorrespondenceinformation about childrenprocedural severancecost allocation