Testo completo
Amtsgericht Bonn — 104 C 256/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-22
Aktenzeichen: 104 C 256/11
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2011:0922.104C256.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 104. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 611, 627 Abs. 1, 309 Ziffer 9
Leitsätze
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Eine Verlängerungsklausel von 6 Monaten in einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag verstößt nicht gegen § 309 Ziffer 9 BGB
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Ein Partnerschaftsvermittlungsvertrag, der über das Internet abgeschlossen wird, beinhaltet keine Dienste höherer Art im Sinne des § 627 Abs. 1 BGB.
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 299,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zustellung der Klage am 07.07.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Parole chiave
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