Testo completo
Amtsgericht Bonn — 43 III 88/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 43 III 88/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43III88.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 43
Tenor
In der Standesamtssache
pp
hat das Amtsgericht Bonn am 20.01.2020
beschlossen:
Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet