Testo completo
Amtsgericht Bochum — 91 Cs-262 Js 12/25-147/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-16
Aktenzeichen: 91 Cs-262 Js 12/25-147/25
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2025:0716.91CS262JS12.25.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 91
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs.2 StPO vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird folgende Auflage gemacht:
Zahlung eines Geldbetrages von 1.200,00 Euro bis zum 15.08.2025 an das
H.
N03
G01
Gründe
In der Strafsache
wegen Kennzeichenmißbrauch
Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs.2 StPO vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird folgende Auflage gemacht:
Zahlung eines Geldbetrages von 1.200,00 Euro bis zum 15.08.2025 an das
H.
N03
G01
Bochum, 16.07.2025