Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 39 C 9179/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-28
Aktenzeichen: 39 C 9179/06
ECLI: ECLI:DE:AGD:2006:0928.39C9179.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf - 39. Zivilabteilung -
auf die mündliche Verhandlung vom 31.08.2006
durch den Richter X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2005 sowie nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 95,- EUR zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3 % und die Beklagte 97 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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