Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 231 C 9941/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-25
Aktenzeichen: 231 C 9941/10
ECLI: ECLI:DE:AGD:2010:1025.231C9941.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 231. Abteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20.09.2010
durch die Richterin am Amtsgericht X
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der X & X Rechtsanwälte Partnerschaft in Höhe von € 948,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2009 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 1.200,00 Euro leistet.
Parole chiave
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