Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 29 C 9277/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-27
Aktenzeichen: 29 C 9277/11
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:0727.29C9277.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Abteilung
Tenor
Im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird untersagt, mit dem Antragsteller per Post entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch Kontakt aufzunehmen wie geschehen mit dem Brief vom 21.06.2011.
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
• die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft gegen den/die Geschäftsführer
oder
• die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Parole chiave
interim reliefpostal contacturgencyenforcement sanctions