Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 127 Cs 30 Js 8810/13-892/13 — Strafbefehl
Entscheidungsdatum: 2013-10-21
Aktenzeichen: 127 Cs 30 Js 8810/13-892/13
ECLI: ECLI:DE:AGD:2013:1021.127CS30JS8810.13.00
Dokumenttyp: Strafbefehl
Spruchkörper: Abteilung 127
Tenor
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird gegen sie
wegen versuchten Diebstahls geringwertiger Sachen
-Vergehen nach §§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 248 a, 22, 23 StGB-
eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (=400,00 Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
in der Zeit vom 12.09.2013 bis 13.09.2013 in E
versucht zu haben, eine fremde bewegliche Sache von geringem Wert einem anderen in der Absicht wegzunehmen, die Sache sich rechtswidrig zuzueignen.
Parole chiave
attempted theftlow-value propertyfinecosts of proceedings