Amtsgericht Düsseldorf — 101 Ls 50 Js 157/17 - 19/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-13
Aktenzeichen: 101 Ls 50 Js 157/17 - 19/18
ECLI: ECLI:DE:AGD:2018:0813.101LS50JS157.17.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 101
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der Hauptverhandlung vom 13.08.2018,
an der teilgenommen haben:
S am Amtsgericht T
als Vorsitzender
L, Techn. Angestellte betriebl. Umweltschutz
F, Einzelhandelskaufmann
als Schöffen
Staatsanwalt M
als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Rechtsanwalt U aus Düsseldorfals Verteidiger des Angeklagten H
Justizbeschäftigte (mD) G
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer Zwangsprostitution in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel und mit Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger sowie mit Zuhälterei sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Unterschlagung und Nötigung sowie wegen Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Ein Betrag in Höhe von 30.080,00 EUR unterliegt der Einziehung von Wertersatz zugunsten der Geschädigten S.
Angewandte Vorschriften: §§ 180 Abs. 1 Nr. 2, 181a Abs. 1 Nr.1, 224 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, 232 Abs. 1 Nr.1 a), Abs. 3, 232a Abs. 1 Nr.1, Abs. 3, Abs. 4, 239 Absatz 1, 240 Abs. 1, Abs. 2, 246, 52, 53, 73, 73c, 73d StGB