Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 46 C 60/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 46 C 60/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2019:1127.46C60.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 46
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2019
durch die Richterin am Amtsgericht H
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen psychischer Beeinträchtigungen gegen die Firma I-AG aus Anlass der Einnahme des Medikaments X seit dem Jahr 2015 bis zu dessen Rückruf bis zu einem Gegenstandswert von bis 21.500,00 € bedingungsgemäß Kostendeckung aus dem zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag ( ##-#-########-#) zu gewähren. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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