Amtsgericht Dortmund, 2009-02-05, 513 C 58/08

513 C 58/08Tribunale di primo grado5 feb 2009

Regest

Der einzelne Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Rückzahlung evtl. unberechtigter Abhebungen vom Gemeinschaftskonto an die Wohnungseigentümer, wenn er nicht ermächtigt ist. Ihm steht auch kein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter zu.

Testo completo

Amtsgericht Dortmund — 513 C 58/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: 513 C 58/08

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0205.513C58.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 812 I BGB

Leitsätze

Der einzelne Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Rückzahlung evtl. unberechtigter Abhebungen vom Gemeinschaftskonto an die Wohnungseigentümer, wenn er nicht ermächtigt ist. Ihm steht auch kein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter zu.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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