Amtsgericht Dortmund, 2014-02-05, 111 F 6520/04

111 F 6520/04Tribunale di primo grado5 feb 2014

Testo completo

Amtsgericht Dortmund — 111 F 6520/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-05

Aktenzeichen: 111 F 6520/04

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0205.111F6520.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 111 F

Tenor

Die am 17.12.1982 vor dem Standesamt Düsseldorf unter der Heiratsregisternummer #### geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ## ###### # ###) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1,5594 Entgeltpunkten auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 12. 2004, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der NRW.Bank (Vers. Nr. ######) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 558.668,00 Euro nach Maßgabe Versorgungsausgleichsordnung NRW.Bank , bezogen auf den 31. 12. 2004, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Vers. Nr. # ###### # - ##) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1.028,07 Euro monatlich auf das vorhandene Konto ## ###### # ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.12.2004, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei dem Präsident des Landtages NRW (Vers. Nr. #.# # (#)) findet nicht statt. | | --- | --- |

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