Testo completo
Amtsgericht Dortmund — 120 F 1730/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-08
Aktenzeichen: 120 F 1730/22
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0108.120F1730.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 120
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet an die Antragstellerin
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laufenden monatlichen Kindesunterhalt für den am 00.00.0000 geborenen L. und den am 00.00.0000 geborenen C. in Höhe von jeweils 152 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des hälftigen Kindergeldes beginnend mit Februar 2024 zu zahlen,
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rückständigen monatlichen Kindesunterhalt für den Zeitraum Mai 2022 bis Januar 2024 für den am 00.00.0000 geborenen L. i.H.v. 2.471,50 € und den am 00.00.0000 geborenen C. in Höhe von 2.671,50 €,
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laufenden Trennungsunterhalt ab Februar 2024 in Höhe von 804,00 €,
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rückständigen Trennungsunterhalt für den Zeitraum
Juni 2022 bis August 2022 i.H.v. insgesamt 480,00 €
Januar 2023 bis Juli 2023 i.H.v. insgesamt 3.724,00 €,
August 2023 bis Januar 2024 i.H.v. insgesamt 3.114,00 €.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 56 % und der Antragsgegner zu 44 %.
Der Wert des Verfahrens wird auf 38.761,39 € festgesetzt.