Testo completo
Amtsgericht Dortmund — 760 Ls-700 Js 1965/19-2/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 760 Ls-700 Js 1965/19-2/24
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0130.760LS700JS1965.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 760
Tenor
Die Angeklagten werden wegen Steuerhinterziehung in 61 Fällen und wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt tateinheitlich mit der Hinterziehung von Arbeitgeberbeiträgen in 60 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten (der Angeklagte T.)
und einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr (der Angeklagte Y.)
verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Vergehen gemäß §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2 AO, 18 UStG, 31 KStG, 1 SolZG, 14 a GewStG, 41 a EStG, 266 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB.