Amtsgericht Duisburg, 2017-11-14, 35 C 910/17

35 C 910/17Tribunale di primo grado14 nov 2017

Testo completo

Amtsgericht Duisburg — 35 C 910/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-14

Aktenzeichen: 35 C 910/17

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:1114.35C910.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg

auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2017

durch die Richterin am Amtsgericht …

für R e c h t erkannt :

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich- rechtlich verfassten Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.

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