Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2001-02-09, 8 C 262/00

8 C 262/00Tribunale di primo grado9 feb 2001

Testo completo

Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 8 C 262/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-09

Aktenzeichen: 8 C 262/00

ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2001:0209.8C262.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu ¾ der Kläger zu 1, und zu

¼ der Kläger zu 2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger zu 1 wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten

durch Sicherheitsleistung von 900,00 DM abzuwenden und dem Kläger

zu 2 wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen

Sicherheitsleistung von 300,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

Jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 4.889,56 DM.

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