Amtsgericht Essen, 2007-10-11, 44 Gs 4677/07

44 Gs 4677/07Tribunale di primo grado11 ott 2007

Testo completo

Amtsgericht Essen — 44 Gs 4677/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-11

Aktenzeichen: 44 Gs 4677/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:1011.44GS4677.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 44

Tenor

wird gem. § 98 Abs.2 Satz 2 StPO festgestellt, dass die am 20.07.2007 durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war. Es wird weiter festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahme rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, sichergestellte Gegenstände an den Beschuldigten herauszugeben und die Blutprobe zu vernichten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.

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