Testo completo
Amtsgericht Euskirchen — 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:1129.29LS70.21.400JS68.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29
Tenor
I. Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls in besonders schwerem Fallin Tateinheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen.
II. Er wird verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und drei Monaten .
III. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 6, 303 Abs. 1, 303c, 22, 23 52, 53 StGB