Testo completo
Amtsgericht Gummersbach — 11 C 175/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-14
Aktenzeichen: 11 C 175/22
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2023:0414.11C175.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.