Amtsgericht Hamm, 2018-07-06, 19 C 121/16

19 C 121/16Tribunale di primo grado6 lug 2018

Testo completo

Amtsgericht Hamm — 19 C 121/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-06

Aktenzeichen: 19 C 121/16

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2018:0706.19C121.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 891,17 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 03.06.2016.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 43,36 %, die Beklagten zu 56,64 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckten Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Streitwert:

bis 16.08.17

1.573,20 Euro.

ab 17.08.17

1.454,20 Euro.

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