Amtsgericht Köln, 2012-06-08, 274 C 308/11

274 C 308/11Tribunale di primo grado8 giu 2012

Testo completo

Amtsgericht Köln — 274 C 308/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-08

Aktenzeichen: 274 C 308/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0608.274C308.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 274

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 225,97 € nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.08.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91% und die Beklagte zu 9%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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