Amtsgericht Köln, 2012-08-07, 272 C 29/12

272 C 29/12Tribunale di primo grado7 ago 2012

Testo completo

Amtsgericht Köln — 272 C 29/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-07

Aktenzeichen: 272 C 29/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0807.272C29.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 272

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 155,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2012 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.