Testo completo
Amtsgericht Köln — 133 C 611/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-13
Aktenzeichen: 133 C 611/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0913.133C611.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 133
Normen: BGB §651m; BGB §651i
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 713,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.08.2020 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 54 % und die Beklagte zu 46 %. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger zu 54 %, im Übrigen trägt die Streitverkündete ihre Kosten selbst.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien und der Streitverkündeten wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.