Testo completo
Amtsgericht Köln — 210 C 24/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 210 C 24/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0922.210C24.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 210
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, die im Eingangsbereich (Treppenhaus EG) des Wohnhauses R-Str. 261, 50000 Köln befindliche Videokamera zu entfernen.
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Die Beklagte wird verurteilt, gespeicherte Aufzeichnungen dieser Videokamera zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
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Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in dem Wohnhaus R-Str. 261 in 50000 Köln, im Treppenhaus im EG des Hauses – Videokameras zu installieren, die geeignet sind, die Bewegungen der Klägerin im Hause zu überwachen und dauerhaft festzuhalten.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.