Testo completo
Amtsgericht Köln — 378 III 175/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-03
Aktenzeichen: 378 III 175/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0103.378III175.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Tenor
Das Standesamt Hürth wird angewiesen, die Geburt der Beteiligten zu 5. dergestalt zu beurkunden, dass die Beteiligten zu 3. und 4. als ihre Eltern eingetragen werden und der Geburtsname des Kindes „J.“ lautet.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Ein Ausgleich außergerichtlicher Kosten findet unter den Beteiligten nicht statt.