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Amtsgericht Köln — 131 C 42/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-06-03
Aktenzeichen: 131 C 42/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0603.131C42.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 131
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600 EUR zu zahlen.
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Die Beklagte trägt Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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Die Berufung wird zugelassen.