Amtsgericht Kempen, 2013-09-10, 11 C 122/13

11 C 122/13Tribunale di primo grado10 set 2013

Testo completo

Amtsgericht Kempen — 11 C 122/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-10

Aktenzeichen: 11 C 122/13

ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2013:0910.11C122.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Direktor des Amtsgerichts N

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für seine Wohnung im Hause N-Straße in ##### L2 für die Abrechnungszeiträume 01.10.09 bis 30.09.10 sowie 01.10.11 bis 30.09.12 Heizkostenabrechnungen zu erteilen, die eine Umlage der Kosten zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten vorsehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/3 und trägt die Beklagte 2/3.

Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.