19 OWi-89 Js 1028/15-77/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-07-20, 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-07-20, 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15
19 OWi-89 Js 1028/15-77/15Tribunale di primo grado20 lug 2015
Regest
Ein Betroffener kann bei bestreitender Einlassung als LKW-Führer identifiziert werden, wenn sich auf dem „Fahrtenschreiberschaublatt“ der Namenseintrag des Betroffenen findet, das Fahrzeug im Eigentum des Betroffenen steht und auf dem Messfoto ein Schild mit dem Vornamen des Betroffenen abgebildet ist, das sich hinter der Windschutzscheibe befindet.
Testo completo
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-20
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2015:0720.19OWI89JS1028.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Leitsätze
Ein Betroffener kann bei bestreitender Einlassung als LKW-Führer identifiziert werden, wenn sich auf dem „Fahrtenschreiberschaublatt“ der Namenseintrag des Betroffenen findet, das Fahrzeug im Eigentum des Betroffenen steht und auf dem Messfoto ein Schild mit dem Vornamen des Betroffenen abgebildet ist, das sich hinter der Windschutzscheibe befindet.
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 4 III,49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).
Tatbestandsnummer: 104 636
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.