Amtsgericht Mettmann, 2014-05-22, 20 C 420/13

20 C 420/13Tribunale di primo grado22 mag 2014

Testo completo

Amtsgericht Mettmann — 20 C 420/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-22

Aktenzeichen: 20 C 420/13

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2014:0522.20C420.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 833,00 EUR (in Worten: achthundertdreiunddreißig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.