70 II 34/14•Amtsgericht Langenfeld, 2017-08-03, 70 II 34/14
Amtsgericht Langenfeld, 2017-08-03, 70 II 34/14
70 II 34/14Tribunale di primo grado3 ago 2017
Regest
Bei Untertauchen eines Vermissten ist auch dann keine Verschollenheit anzunehmen, wenn das Alter des Vermissten zwar über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt, aber keinen näheren Informationen vorliegen, nach denen die Wahrscheinlichkeit des Todes größer ist als die Wahrscheinlichkeit des Fortlebens.
Testo completo
Amtsgericht Langenfeld — 70 II 34/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-03
Aktenzeichen: 70 II 34/14
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2017:0803.70II34.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 70. Abteilung
Normen: BGB § 927 Abs. 1 S. 3; VerschG § 1
Leitsätze
Bei Untertauchen eines Vermissten ist auch dann keine Verschollenheit anzunehmen, wenn das Alter des Vermissten zwar über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt, aber keinen näheren Informationen vorliegen, nach denen die Wahrscheinlichkeit des Todes größer ist als die Wahrscheinlichkeit des Fortlebens.
Tenor
wird der Antrag der Antragsteller vom xx.xx.2014 auf Durchführung des Verfahrens des Aufgebots des Eigentümers zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.