Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-11-27, 18 C 208/14

18 C 208/14Tribunale di primo grado27 nov 2014

Testo completo

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 18 C 208/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-27

Aktenzeichen: 18 C 208/14

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2014:1127.18C208.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 127,17 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2014.

  2. Die Beklagten werden außerdem als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 72,90 € gegenüber den Rechtsanwälten … freizustellen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 % und die Beklagten tragen 10 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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