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Amtsgericht Bad Oeynhausen — 85 Ds-701 Js 325/18-224/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: 85 Ds-701 Js 325/18-224/18
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2020:0820.85DS701JS325.18.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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- Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von
6 Monaten
verurteilt.
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- Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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- Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Dem Angeklagten werden die notwendigen Auslagen der Nebenkläger auferlegt.
Angewendete Vorschriften: §§ 222, 56 Abs. 1 StGB