Amtsgericht Menden, 2009-08-27, 10 F 43/07

10 F 43/07Tribunale di primo grado27 ago 2009

Testo completo

Amtsgericht Menden — 10 F 43/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-27

Aktenzeichen: 10 F 43/07

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2009:0827.10F43.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die am 04.10.1991 vor dem Standesamt C. unter der Heiratsregisternummer 00/1991 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Zu Lasten der Versorgung von K. B. bei dem LBV NRW – X 0000000000 - werden auf dem Versicherungskonto Nr. 00 000000 X 000 von L. B. bei der DRV Bund Ren-tenanwartschaften von monatlich 192,00 EUR, bezogen auf den 28. 02. 2007, be-gründet.

Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Der Antragsteller wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die An-tragsgegnerin laufenden nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 250,00 € ab Rechtskraft der Ehescheidung jeweils zum 03. eines jeden Monats im Voraus befristet bis zum 31.10.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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