Testo completo
Amtsgericht Moers — 602 Cs 41/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-11-14
Aktenzeichen: 602 Cs 41/23
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2023:1114.602CS41.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 602. Strafabteilung
Normen: StGB § 113 Abs. 3; Gewahrsamsvollzugordnung NW § 7 Abs. 1 S. 3
Leitsätze
Die polizeiliche Anordnung, sich zum Zwecke der Durchsuchung zu entkleiden, und ihre zwangsweise Durchsetzung unterliegen einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Eine routinemäßige Anordnung an Personen, die in Gewahrsam genommen werden, sich zu entkleiden, ist unzulässig.
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.