Amtsgericht Neuss, 2016-08-24, 12 Ds 333/16

12 Ds 333/16Tribunale di primo grado24 ago 2016

Testo completo

Amtsgericht Neuss — 12 Ds 333/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-24

Aktenzeichen: 12 Ds 333/16

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2016:0824.12DS333.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12 Ds

Tenor

Der Angeklagte ist der Freiheitsberaubung schuldig; im Übrigen wird er freigesprochen.

Er wird verwarnt.

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 100,- €, als zu 1.000,- €, bleibt vorbehalten.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zur Hälfte; im Übrigen trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten und die weiteren Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 239, 59 StGB.

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