3 C 107/16•Amtsgericht Lennestadt, 2016-08-03, 3 C 107/16
Amtsgericht Lennestadt, 2016-08-03, 3 C 107/16
3 C 107/16Tribunale di primo grado3 ago 2016
Regest
1. Die persönliche Wahrnehmung eines Termins zur Belegeinsicht in der Wohnung des im selben Hause wohnenden Vermieters ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil zwischen den Mietparteien Unstimmigkeiten unter anderem über den Fortbestand des Mietverhältnisses bestehen. 2. Nimmt der Mieter zwei angebotene Termine zur Belegeinsicht ohne hinreichenden Grund nicht wahr, so ist eine entsprechende Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.
Testo completo
Amtsgericht Lennestadt — 3 C 107/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-03
Aktenzeichen: 3 C 107/16
ECLI: ECLI:DE:AGOE2:2016:0803.3C107.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB §§ 535, 556
Leitsätze
-
Die persönliche Wahrnehmung eines Termins zur Belegeinsicht in der Wohnung des im selben Hause wohnenden Vermieters ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil zwischen den Mietparteien Unstimmigkeiten unter anderem über den Fortbestand des Mietverhältnisses bestehen.
-
Nimmt der Mieter zwei angebotene Termine zur Belegeinsicht ohne hinreichenden Grund nicht wahr, so ist eine entsprechende Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.