Testo completo
Amtsgericht Paderborn — 83 F 133/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 83 F 133/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:0511.83F133.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Dem Kindesvater wird das Sorgerecht für seinen Sohn I, geboren am …, entzogen.
Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird das Jugendamt der Stadt Q bestellt.
Der Umgang des Kindesvaters und der Großmutter väterlicherseits wird bis zum 31.12.2023 ausgeschlossen.
Ihnen wird auch über den 31.12.2023 hinaus verboten, ohne vorherige Zustimmung des Vormunds
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in jeglicher Form Kontakt zu E aufzunehmen, auch über Dritte,
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sich ihm bis auf 100 m zu nähern,
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Zusammentreffen mit ihm herbeizuführen,
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ihm nachzustellen.
Für den Fall einer jeden Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote, wird ihnen die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder sogleich Ordnungshaft angedroht.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.