Amtsgericht Solingen, 2017-07-20, 9 C 58/15

9 C 58/15Tribunale di primo grado20 lug 2017

Testo completo

Amtsgericht Solingen — 9 C 58/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-20

Aktenzeichen: 9 C 58/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0720.9C58.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 667,39 EUR (in Worten: sechshundertsiebenundsechzig Euro und neununddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger in Höhe von 17 % und die Beklagte in Höhe von 83 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Vollstreckungsschuldner gestattet das Gericht, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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