Testo completo
Amtsgericht Siegen — 14 C 1101/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 14 C 1101/20
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2021:0520.14C1101.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB §§ 630 g Abs. 1 Satz 1, 630 a Abs. 1, 1629, Berufsordnung der Kammer der psychologischen Psychotherapeuten § 8
Leitsätze
Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte eines Minderjährigen steht gem. § 630 g BGB einem sorgeberechtigten Elternteil zu. Die Schweigepflicht gem. der Berufsordnung der Psychotherapeuten gegenüber Angehörigen steht dem grundsätzlich nicht entgegen.
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Kopien der vollständigen Behandlungsunterlagen für die Behandlung seines Sohnes pp. ungeschwärzt gegen Erstattung der anfallenden Kopiekosten herauszugeben.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leiste.
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- Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.