Testo completo
Amtsgericht Steinfurt — 16 OWi-540 Js 572/20-92/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 16 OWi-540 Js 572/20-92/20
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2020:0807.16OWI540JS572.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB § 823; ZPO § 273
Tenor
Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, indem sie ihrem Hamster durch fehlende tierärztliche Versorgung und die nicht ausreichende Ernährung ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügte, wobei sie fahrlässig handelte zu einer Geldbuße von 180,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 1, 2, 18 I Nr. 1 TierSchG.).