Amtsgericht Siegburg, 2010-08-27, 112 C 85/10

112 C 85/10Tribunale di primo grado27 ago 2010

Testo completo

Amtsgericht Siegburg — 112 C 85/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-27

Aktenzeichen: 112 C 85/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0827.112C85.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.462,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin indes nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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