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Amtsgericht Siegburg — 121 C 25/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 121 C 25/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2023:0824.121C25.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 121. Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2023 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe der Spiegel 5579-5580-5581-5582 Abstand 42 mm carbonlook links (Artikel-Nr.: 189083-004) und Spiegel 5579-5580-5581-5582 Abstand 42 mm carbonlook rechts (Artikel-Nr.: 189083-005).
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in Ziff. 1 genannten Spiegel in Annahmeverzug befindet
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Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 EUR freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.