Amtsgericht Unna, 2017-04-19, 19 Lw 90/15

19 Lw 90/15Tribunale di primo grado19 apr 2017

Testo completo

Amtsgericht Unna — 19 Lw 90/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-19

Aktenzeichen: 19 Lw 90/15

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2017:0419.19LW90.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

Den Antragsgegnern wird aufgegeben, in öffentlich beglaubigter Form gemäß § 29 GBO ihre Zustimmung zu erteilen, dass eine von der Antragstellerin bestellte Grundschuld über 900.000 Euro nebst 15 % Jahreszinsen und 5 % Nebenleistung einmalig im Range zu Lasten der im Grundbuch von D im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. # geführten Grundstücke im Range vor den zu ihren Gunsten im Grundbuch von D in Abteilung II unter laufenden Nr. # und # eingetragenen Rechten in dem vorgenannten Grundbuch eingetragen werden kann.

Die Gerichtskosten tragen beide Parteien zu je ½; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien jeweils selbst.

Der Geschäftswert wird auf 104.918,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss wird erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam (§ 30 Abs. 1 LwVG).

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.