32 C 8/14•Amtsgericht Wuppertal, 2015-06-01, 32 C 8/14
Amtsgericht Wuppertal, 2015-06-01, 32 C 8/14
32 C 8/14Tribunale di primo grado1 giu 2015
Testo completo
Amtsgericht Wuppertal — 32 C 8/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: 32 C 8/14
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0601.32C8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 101,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen.2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Sachverständigen N, M-Straße, T, 565,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen. 3.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die klägerseits verauslagten Gerichtskosten Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über den Basiszinssatz für die Zeit vom Eingang der gezahlten Gerichtskosten bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrag zu zahlen. 4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 70,39 € für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2014 zu zahlen. 5.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerseite vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.