Testo completo
Amtsgericht Wuppertal — 33 C 140/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 33 C 140/24
ECLI: ECLI:DE:AGW:2024:1114.33C140.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33
Normen: BGB § 816 Abs.2; BGB §§ 185 Abs. 2, 195, 215; ZPO § 836 Abs. 2
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 617,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten. Diese hat die Klägerin zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.