Amtsgericht Ahlen, 2012-04-17, 40 F 191/12

40 F 191/12Tribunale di primo grado17 apr 2012

Testo completo

Amtsgericht Ahlen — 40 F 191/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-17

Aktenzeichen: 40 F 191/12

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2012:0417.40F191.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder A., geb. am 0, B., geb. am 0 und C., geb. am 0 wird auf die Mutter übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Der Antrag des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Den Kindeseltern wird gerichtlich auferlegt, sich wegen der Umgangskontrakte an eine Beratungsstelle zu wenden.

Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

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