Testo completo
Arbeitsgericht Aachen — 4 Ca 583/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 4 Ca 583/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0301.4CA583.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: KSchG § 1 Abs. 2, BGB § 241 Abs. 2, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, BGB § 242
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bei einer Vielzahl von Kündigungsvorwürfen.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Beklagten vom 23.02.2021 zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Klageantrag zu 1) zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Geschäftsleiter der L. weiter zu beschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf EUR 24.000,00 festgesetzt.
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Die Berufung wird — soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist — nicht gesondert zugelassen.